Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGBs
Eine Therapieeinheit dauert zwischen 45 und 60 Minuten.
Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Einheit alle relevanten Befunde (Röntgen, MRT, ect.), Ihre ärztliche Zuweisung, sowie bequeme Kleidung mit – Garderoben zum Umziehen und Duschen sind vorhanden.
Weiters wollen wir Sie gerne darauf hinweisen, dass Ihr/e Therapeut/in bei der Behandlung oft genaue Bewegungsmuster erkennen muss. Wir bitten Sie daher auch Kleidung mitzubringen, die bei Bedarf abgelegt werden kann.
Bei Ihrer ersten Phyiotherapie-Einheit wird zunächst eine Anamnese durchgeführt und mittels einiger (Bewegungs-)Tests ein Befund des Status-Quo erhoben. Aufgrund dieses Befundes wird dann mit Ihnen zusammen ein individueller Therapieplan erstellt, um Sie bestmöglich dabei zu unterstützen, ihr gesundheitliches Ziel zu erreichen.
Die Podotherapie ist ein umfassender Therapieansatz, der den Fuß in den Mittelpunkt stellt.
Ihre Wirkung basiert auf der Stimulation der Muskulatur durch sensorische Reize, welche über das Tragen individuell angefertigter Schuh-Einlagen gesetzt werden.
Dies führt langfristig zur Korrektur unphysiologischer Bewegungsmuster sowie zur Herstellung eines Gleichgewichts der Muskulatur im gesamten Bewegungsapparat – ganz nebenbei „beim Gehen“.
In der Regel können Sie bei einer Behandlung mit folgenden Kosten rechnen:
(Honorarliste per 01.11.2024)
Therapeut Philipp Endl:
- Physiotherapieeinheit á 100€
- Osteopathieeinheit á 120€
- Podotherapeutische Erstuntersuchung & Anpassung á 150€
- Podotherapeutischer Kontrolltermin á 90€
Therapeutin Marlene Mück:
- Physiotherapieeinheit á 90€
Therapeutin Regina Widerna:
- Physiotherapieeinheit á 90€
Medizinischer Masseur Manuel Schrammel:
- Massageeinheit (25 Min) á 45€
- Massageeinheit (50 Min) á 75€
Damit Ihre Physiotherapie mit der Krankenkasse rückverrechnet werden kann, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt.
Zusätzliche chefärztliche Bewilligung zur Kostenrückerstattung:
Bei der ÖGK (bis zumindest 30. Juni 2025) sowie bei der BVAEB (unbefristet) ist die chefärztliche Bewilligungspflicht aufgehoben.
Falls Sie bei der SVS krankenversichert sind, ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn weiterhin von der chefärztlichen Abteilung bewilligt werden muss.
Wir sind WahltherapeutInnen und stellen Ihnen für die geleisteten Einheiten Honorare aus. Diese sind im Anschluss von Ihnen als Patient/Patientin zu bezahlen.
Nach Abschluss Ihrer Therapieserie sind die beglichenen Honorarnoten, zusammen mit der (bewilligten) ärztlichen Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, um die Rückerstattung in die Wege zu leiten.
Der Selbstbehalt ergibt sich aus der Differenz zwischen der Honorarhöhe der Wahltherapeutin/des Wahltherapeuten und dem von den Krankenkassen geleisteten Beitrag.
Weitere Informationen zu Therapiekosten bei Therapiekompetenz im Fokus bzw. über die zu erwartende Höhe der Kostenrückerstattung je nach Krankenversicherungsträger finden Sie in unseren AGBs.
Ja, präventive Maßnahmen können auch ohne ärztliche Verordnung getroffen werden. Dabei ist nur zu beachten, dass Sie die Kosten in diesem Fall selbst tragen. Die Rechnung kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser bis mindestens 24 Stunden vorher (werktags) abzusagen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor den versäumten Termin in Rechnung zu stellen.
Disclaimer: Gerade in Corona Zeiten stehen Gesundheit & vor allem Sicherheit an erster Stelle!
Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gegebenenfalls einen neuen Termin :)
Kontaktieren Sie uns jederzeit,
wir beantworten gerne all Ihre Fragen!